Psychotherapie für
Privatpatienten und Selbstzahler
In unserer Praxis bieten wir psychotherapeutische Behandlung auch für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler an.
Privatversicherte und Beihilfe
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe in der Regel entsprechend Ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Zu Beginn der Behandlung finden in der Regel zunächst probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der diagnostischen Einschätzung und können meist ohne vorherige Genehmigung der Versicherung durchgeführt werden. Anschließend kann – sofern eine Therapie sinnvoll erscheint – eine weitere Behandlung beantragt werden. Da sich die Regelungen je nach Versicherung unterscheiden können, empfiehlt es sich, vor Beginn der Therapie kurz bei Ihrer privaten Krankenversicherung nachzufragen, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Selbstzahler
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie unabhängig von Ihrer Krankenversicherung selbst zu finanzieren. In diesem Fall entfällt ein Antragsverfahren bei der Krankenkasse.
Einige Menschen entscheiden sich bewusst für diesen Weg, beispielsweise wenn sie Wert auf Diskretion gegenüber der Krankenversicherung legen.
Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung orientieren sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Gerne informiere ich Sie vorab transparent über Ablauf und Kosten der Behandlung.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne unter bwYBCQAvHx0OFwYcQhwKARsaCh0EQQsK@nospam. Anschließend können wir in einem gemeinsamen Gespräch alle weiteren Fragen klären.