Praxis für Psychotherapie
M.Sc. Psych. Aziza Sentürk

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung


Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung werden die Kosten für eine Psychotherapie grundsätzlich von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bitte bringen Sie lediglich ihre Krankenversicherungskarte zum Erstgespräch mit, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Wenn Ihnen bereits Vorbefunde oder Arztbriefe zu ihrem aktuellen Anliegen vorliegen, können Sie diese gerne ebenfalls mitbringen. Das Antragsverfahren erläutere ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Private Krankenversicherung und Beihilfe


In der Regel übernehmen die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten für eine Psychotherapie. Das Ausmaß der Kostenübernahme ist hierbei jedoch sehr unterschiedlich. Bitte erfragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und welches Antragsverfahren (entsprechende Formulare) notwendig ist.

Selbstzahler*innen


Manchmal kann es sein, dass Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass ihre Behandlung bei der Krankenkasse aktenkundig wird. Dann haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der Therapie bei mir selbst zu tragen. Wann und warum dies sinnvoll sein könnte, können wir gerne in unserem ersten Gespräch miteinander besprechen. Die Behandlungskosten richten sich hierbei gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. aktuell 131,16€ (3,0 fach, GOÄ-Ziffer Verhaltenstherapie) pro Sitzung à 50 Minuten.

Coaching und Beratung


Coaching ist keine Heilbehandlung und wird daher nicht von den Krankenkassen übernommen. Mein Honorar richtet sich auch hier gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).





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